Motorsägenkurs gemäß Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt den Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung vor.
Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.
Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit:
- 2-tägäg mit 16 Unterrichtseinheiten (UE)
- Theorie: Freitag von 17:00 – 21:00 Uhr im Lehrsaal oder online
- Praxis: Samstag von 08:00 bis 16:30 Uhr im Wald mit Säge und Schutzausrüstung
- Preis: ab 209,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Modul B – Baumfällung und Aufarbeitung:
- 3-tägäg mit 24Unterrichtseinheiten (UE)
- Voraussetzung ist ein erfolgreich absolviertes DGUV-Modul A oder Grundkurs Motorsäge im Gartenbau nach den Richtlinien der SVLFG
- Erster Tag: Theorie von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Lehrsaal oder online
- Zweiter und dritter Tag: Praxis von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
- 440,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Modul A und B – Baumfällung und Aufarbeitung:
- 5-tägäg mit 40 Unterrichtseinheiten (UE)
- Durchführung von Montag bis Freitag
- Theorie als Webinar (online)
- 659,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Termine können individuell und zeitlich flexibel vereinbart werden.
Gerne bieten wir bei Ihnen auch Schulungen an für Gruppen ab 5 Personen
Teilnahmevoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung muss vorhanden sein1
- ggf. Eignungs-und Tauglichkeitsuntersuchung entsprechend § 2 VSG 1.1
- Der Nachweis ist vor Lehrgangsbeginn einzureichen
- Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
(DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2) - Schnittschutzhose (DIN EN 11393 oder EN 381-5)
- Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
- normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
- Motorsäge mit Alkylatbenzin und biologisch abbaubarem Kettenöl
Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungscheckverfahren NRW. Weitere Infos hierzu gibt es beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenunter oder auf telefonische Nachfrage.
- Die körperliche und geistige Eignung muss vorhanden sein. Wenn Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung bestehen, sollten zur Klärung arbeitsmedizinische Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchungen bei der auszubildenden Person durch die Unternehmensleitung veranlasst werden. ↩︎