Modul A nach DGUV 214-059 – gewerbliche Nutzung
Liegendes Holz / Fällen Schwachholz
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Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.
Teilnahmebedingungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V.m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche und geistige Eignung
- Komplette persönliche Schutzausrüstung:
- Motorsäge mit Benzin – besser Alkylatbenzin – und biologisch abbaubarem Kettenöl