Anmeldung (privat und gewerblich)
Für alle die wissen was sie wollen.
Übersichten aller privaten und gewerblichen Schulungen
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Die SVLFG und die DGUV haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Anforderungen an Motorsägenausbildung vereinbart. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge nach DGUV- bzw. nach SVLFG-Vorgaben werden somit gegenseitig anerkannt.
Teilnahmebedingungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung (teilweise abweichend)
- Vollständige persönliche Schutzausrüstung nach UVV VSG 1. 1 § 14:
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
(DIN EN 397, DIN EN 1731, DIN EN 352 Teil 2) - Schnittschutzhose (DIN EN 11393 oder EN 381-5)
- Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249)
- normale Arbeitshandschuhe (DIN EN 388)
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
- Motorsäge mit Benzin – besser Alkylatbenzin – und biologisch abbaubarem Kettenöl